Kontraindikationen bei Implantatssetzungen
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Zahnärzte davon abraten, Zahnimplantate zu setzen. Gründe, die gegen eine Versorgung mit einem Zahnimplantat sprechen, werden auch als Kontraindikationen bezeichnet.
Solche Kontraindikationen sind unter anderem:
- Größe, Struktur und Qualität des vorhandenen Kieferknochens – ist der Knochen bereits zu stark zurückgegangen oder zu brüchig, muss vor der Implantatssetzung zunächst ein sog. Knochenaufbau vorgenommen werden.
- Schwere Kreislauferkrankungen
- Störungen bei der Blutgerinnung oder der Wundheilung
- Ein geschwächtes Immunsystem
- Dauerhafte Einnahme von bestimmten Medikamenten
- Vorhandene Kiefer- oder Zahnerkrankungen
- Psychische Erkrankungen
- Ein noch nicht voll ausgebildeter Kiefer
- Schwere Herzerkrankungen
- Materialunverträglichkeiten
Manche dieser Kontraindikationen können behandelt werden oder treten nur vorübergehend auf. Wichtig ist aber, sich mit seinem Zahnarzt bzw. Kieferchirurgen zu beraten und diesen auch auf etwaig vorliegende Kontraindikationen hinzuweisen. Nur so ist ein problemloses und schnelles Einheilen des Zahnimplantats möglich.
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